Was Sie schon immer über Baugenossenschaften wissen wollten
Ein kurzer Rückblick in die Geschichte
Ende des 19. Jahrhunderts war die Wohnungssituation desolat. Insbesondere in den Städten waren die Wohnungen zu teuer, durch Untervermietung überbelegt und hygienisch unzureichend. Die ersten Baugenossenschaften wurden gegründet.
Heute gibt es über 2000 Baugenossenschaften in Deutschland. Diese verwalten 2 Mio. Wohnungen für mehr als 3 Mio. Mitglieder.
Unsere Baugenossenschaft entstand im Jahre 1921, als in Rosenberg die Wohnungsnot groß war, nicht zuletzt wegen der zugezogenen Mitarbeiter der damals hier ansässigen Eisen- und Stahl erzeugenden Maximilianshütte.
Einige Fakten
Wie alle Genossenschaften gehören auch die Baugenossenschaften ihren Mitgliedern.
Die genossenschaftlichen Grundprinzipien „ Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung“ gelten auch für die Baugenossenschaften.
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Selbsthilfe
Jedes Mitglied leistet durch die Übernahme von Geschäftsanteilen seinen Beitrag zum Eigenkapital der Genossenschaft. - Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
In der Generalversammlung wählen die Mitglieder aus ihren Reihen den Aufsichtsrat. Seine Aufgabe ist es, den Vorstand zu bestellen und ihn bei seiner Arbeit zu beraten und zu kontrollieren. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Vorstand und Aufsichtsrat sind verpflichtet gegenüber den Mitgliedern einmal jährlich auf der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit abzulegen und über geplante Vorhaben zu informieren.
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